Garantie

Die Ware der SES Swiss Energy Solution AG (SES AG) garantiert die Einhaltung der Produktspezifikationen, der anzuwendenden und angegebenen Normen & Standards, der Lebensdauer und der Produktperformance in der angegeben Garantiezeit. Die Angebotene Ware ist aus einem Liquidationsbestand und wird nur mit Herstellergarantie verkauft. Garantieansprüche müssen direkt beim Hersteller oder dem Schweizer importeur geltend gemacht werden. Hersteller gewähren Ihnen auf alle bei uns eingekauften Artikeln die volle Schweizer Garantie sowie die seit dem 01. Januar 2013 eingeführte, 24-monatige Garantiepflicht, sofern auf den Produkten nicht eine abweichende Garantie explizit angegeben ist. SES Artikel werden nur teilweise weitergeführt und verfügen daher nur über eine begrenzte Garantie. Allenfalls muss ein Alternativprodukt angeboten werden.

Die Garantie gilt ausschliesslich unter der Bedingung, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Datenblatt) verwendet werden und fachmännisch durch einen zugelassenen Elektriker installiert und in Betrieb gesetzt wurden. Grenzwerte für Umgebungstemperaturen (unter anderem Referenztemperatur an der Leuchte) und Spannungen dürfen nicht überschritten werden. Die Garantie gilt (ohne Registrierungspflicht) ab dem Lieferzeitpunkt.

Zusätzlich gelten die Garantiebedingungen unserer Markenhersteller welche Sie in den technischen Angaben, Datenblätter und in den jeweiligen Betriebs- und Bedienungsanleitungen oder deren Garantiebedingungen finden. 

Der Kunde ist verpflichtet, den Garantiefall innerhalb von 8 Tagen ab Feststellen des Mangels schriftlich unter Anschluss des betreffenden Kaufvertrages bzw. der Rechnung und eines entsprechenden Nachweises über den eingetretenen Mangel bekannt zu geben. Bei Leuchten ist ausserdem ein angemessenes Betriebsprotokoll zu führen, um den ordnungsgemässen Gebrauch bei der Produktprüfung sicherzustellen. Wir behalten uns das Recht vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs selbst zu entscheiden. Dies erfordert in der Regel eine Rücksendung des betroffenen Produktes auf Kosten des Kunden.

  1. Die Garantie bezieht sich nicht auf:
    a) alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z. B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste und Folgekosten wie Produktionsausfall, usw.); diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers
    b) allfällige notwendige Dienstleistungen wie neuerliche Inbetriebnahme, Software Updates etc.
    c) Schäden und Folgeschäden, die durch die Stromversorgung herbeigeführt wurden, wie z. B. kurzzeitige Spannungsspitzen, Über-/Unterspannung und Rippelstromkontrollsysteme, die außerhalb der festgelegten Grenzwerte des Produktes und der Grenzwerte liegen, die von den geltenden Lieferstandards festgelegt werden
    d) Schäden, die durch einen selbst durchgeführten, unsachgemässen Transport (z. B. mit ungeeigneter Verpackung) verursacht wurden oder falls das Produkt einen Sturzschaden erlitten hat
    e) Beeinträchtigungen der Funktionalität, die durch Verschmutzungen, wie z. B. starke Staub‐ oder Nikotinbeläge in Lüftungsschlitzen oder Wasserschäden durch nichtbeachten der IP Schutzklasse  herbeigeführt wurden
    f) Verschleissteile, wie beispielsweise Batterien und mechanische Verschleißteile; ebenso Softwarefehler, Bugs oder Viren
    g) Kunststoffteile aus z. B. Polycarbonat und PMMA, die sich auf Grund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben und verspröden
    h) optische Abnutzungen aus laufendem Gebrauch, wie z. B. Kratzer, Lackbeschädigungen oder Korrosion durch chemisch aggressive Medien
    i) Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiss, Ermüdung oder Verschmutzungen verändern
    j) Schäden und Folgeschäden, die durch Dimmer oder Transformatoren herbeigeführt wurden, die nicht für LED's oder von SES AG veröffentlichten Dimmer- bzw. Transformator-Kompatibilitätsliste als geeignet gekennzeichnet sind, bei Fragen rufen Sie uns bitte an
    k) Schäden und Folgeschäden, die durch andere als die von SES Online-Store freigegebenen oder verkauften Konverter / Trafos / Vorschaltgeräte / Apps / Dimmer herbeigeführt wurden
    l) Schäden durch äussere Einwirkungen wie Vibrationen, UV-Licht, Rauch, Chemikalien, Wasser, Armmoniak, Schläge, Staube, grosse Hitze usw. wenn die Produkte nicht explizit dafür zugelassen sind
     
  2. Die Garantie erlischt sofort, wenn an der Ware, ohne schriftliche Einwilligung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden, oder die Ware unsachgemäss gewartet oder im Falle von Leuchten, Produkten mit Trafos, Vorschaltgeräten, Dimmer, Steuerungen, Sensoren, Programierungen usw. von nicht qualifiziertem Personal installiert wird. Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist ausserdem die Lesbarkeit des Markennamens, der Artikelnummer sowie der Chargennummer auf dem Produkt.
     
  3. Zusatzinformation zu LED-Produkten: Bei LED-Produkten ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 20-30% bis zum Ende der Nennlebensdauer Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst. Die Farbverschiebung von LED-Modulen ist in der Herstellergarantie nicht enthalten. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Produkt einer Toleranz von +/- 10%. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) sind alle relevanten technischen Daten angeführt. Bei Nachlieferungen von LED-Produkten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der Nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
     
  4. Über diese Herstellergarantie hinaus wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung des Verkäufers bleibt unverändert aufrecht und besteht neben dieser Herstellergarantie.
     
  5. Ausschliesslicher Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

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